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Forum der Vorglüh-IG Engelschoff

(73) Eine wichtige Information für Alle Oldtimer Halter zum Thema H - Kennzeichen

05.09.2006
Am 1. März 2007 treten neue Vorschriften für die Zulassung von
Straßenfahrzeugen in Kraft. Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA
neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen u.a auf die Begutachtung von
Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die
Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge:

Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut
zugelassen, so benötigt es künftig kein Einzelgutachten nach § 21 StVZO
mehr. Weiterhin erforderlich bleiben jedoch Hauptuntersuchung (HU),
Abgasuntersuchung und Sicherheitsprüfung, wenn diese sonst im
Abmeldungszeitraum hätten durchgeführt werden müssen. Derzeit gilt ein
stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr
gezogen.

Das Gutachten, ob ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird und somit ein
H-Kennzeichen erhält, darf künftig auch von Prüfingenieuren durchgeführt
werden. Der Fahrzeugbesitzer kann die Prüforganisation somit künftig frei
wählen. Rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 dürfen nur noch an
Fahrzeuge ausgegeben werden, die älter als 30 Jahre sind. Vorher müssen die
Fahrzeuge einer Untersuchung im Umfang einer HU unterzogen werden.

Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs.
3 StVZO) darf ab März nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und
Prüfer sowie Prüfingenieure vorgenommen werden. Die Verwaltungsbehörde kann
ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht,
dass das Fahrzeug nicht den gängigen Vorschriften entspricht. (ab)

Gelesen von HANO Heinz für die Freunde der Vorglüh IG

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