(73) Eine wichtige Information
für Alle Oldtimer Halter zum Thema H - Kennzeichen |
05.09.2006 Am 1. März 2007 treten neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft. Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen u.a auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so benötigt es künftig kein Einzelgutachten nach § 21 StVZO mehr. Weiterhin erforderlich bleiben jedoch Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung und Sicherheitsprüfung, wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätten durchgeführt werden müssen. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Das Gutachten, ob ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird und somit ein H-Kennzeichen erhält, darf künftig auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Der Fahrzeugbesitzer kann die Prüforganisation somit künftig frei wählen. Rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 dürfen nur noch an Fahrzeuge ausgegeben werden, die älter als 30 Jahre sind. Vorher müssen die Fahrzeuge einer Untersuchung im Umfang einer HU unterzogen werden. Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf ab März nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure vorgenommen werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug nicht den gängigen Vorschriften entspricht. (ab) Gelesen von HANO Heinz für die Freunde der Vorglüh IG |