(72) Was wird für eine
Vollabnahme beim TÜV benötigt? |
04.09.2006 Hallo, Habe mir einen R19 Bj.56 zugelegt leider nicht zugelassen und ohne Brief, Wer kann mir sagen, was ich für eine Vollabnahme beim TÜV benötige (kein Brief mehr vorhanden ;Hanni R19 bereits 20 Jahre abgemeldet; Letzter Besitzer auf den er zugelasssen war nicht ermittelbar). Danke Bernd Kuhn 05.09.2006 hallo zuerst musst du von der bundeskraftamt oder wie immer das in Flensburg heißt dort wo deine punkte sind eine bescheinigung beantragen das der trecker nicht geklaut ist.dann bin ich zum tüv gefahren und habe eine hauptuntersuchung machen lassen ( bei meiner autowerkstatt) wichtig ist nur dabei das der tüvprüfer hauptabnahme machen kann darf. danach bin ich zur zulassungsstelle gefahren und wollte ihn zulassen das ging aber nicht da sie einen kaufvertrag sehen wollten ohne den konnte ich ihn nicht zulassen erst wie ich ihn hatte haben sie ihn zugelassen. mfg m.b. |