(32) Grünes Nummernschild |
24.03.2006
(F1) Moin Stefan, ich hätte da ein Thema für das Forum. Da es nichts direkt mit unseren geliebten Hanomags zu tun hat, musst du die Entscheidung treffen, ob die Diskussion eröffnet werden soll. Das Stichwort lautet: "Grünes Nummernschild", ergo geht es um die Steuerbefreiung für unsere Schlepper. Bei uns kutschen die meisten Schlepper, bis auf wenige Ausnahmen, mit einem grünen Nummernschild herum. Nun hat es meinen Nachbar als ersten erwischt. Trotz Bescheinigung des Ortslandwirts hat ihm das Finanzamt die Steuerbefreiung für seinen neuen Gebrauchten verwehrt. Wie wird das bei Euch im Norden gehandhabt? Weiter stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das hat. Soweit ich weiß, ist bei ordentlich angemeldeten Fahrzeugen mit schwarzem Kennzeichen das Mitführen von zulassungsfreien Anhängern nicht zulässig. Also brauchen auch die Anhänger Papiere und müssen alle zwei Jahre zur HU? Gruß aus dem Spessart Armin 28.03.2006 (A2) Hallo Armin, bei uns in der Umgebung von Lüneburg isz es ähnlich. Das Finantamt überprüft wieviel Hekta Land man besitzt. Kann wohl nicht angehen, das wenn man wenig Land hat sechs Schlepper besitzt. Die vorhandenen Schlepper bleiben Steuerbefreit, aber wenn man einen dazukauft wird dieser voll versteuert. Mehr weiß ich auch nicht. Thorsten 05.04.2006 (A1) Hallo Armin aus dem Spessart, das mit den grünen Nummernschildern hat seine Tücken. Eine Bestätigung des Ortslandwirtes wie im Fall Lüneburg, ist mehr oder weniger eine Gefälligkeit, die nicht anerkannt wird. In NRW musst Du um ein grünes Schild zu erhalten 3 ha Land ( Acker, Wiese oder Forst nachweisen), dann kannst Du Einen Nebenerwerb Land.-oder Forstwirtschaft anmelden und musst zusätzlich Berufsgenossenschaft und Rentenkasse anmelden. Dann und nur dann bekommst Du hier ein grünes Schild. Die Steuern , die für die Traktoren zu zahlen sind, sind nur ein geringer Teil zu den sonst entstehenden Kosten. Hinzu kommt, das Du mit grüner Nummer rechtlich, nur land.-oder forstwirtschaftliche Produkte fahren darfst. Ein Kasten Bier könnte schon rechtliche Folgen haben. Meine Anhänger haben grundsätzlich die Nummern der Zugfahrzeuge, sind mit 20 / 25 km Schildern ausgerüstet. Ich habe noch nie Schwierigkeiten bei Kontrollen gehabt. Da wir nun in unserem " Fuhrpark" bald einen 2 achsigen Tieflader haben werden, habe ich zu nächst mit der Verkehrpolizei gesprochen, außerdem Hinweis ja auf die korrekte Beschilderung 25 km zu achten hatte man keine Einwände. Gruß aus dem Bergischen Land Volker 06.04.2006 (A1) Zunächst einmal recht herzlichen Dank an Thorsten und Volker für ihre Antworten, so langsam blicke ich durch. Aber noch einmal zu den Konsequenzen. Gesetzt den Fall, ich bekomme nach dem noch offenen Lottogewinn noch einen Schlepper, werde ich nach den Erläuterungen von Thorsten und Volker kein grünes Nummernschild mehr bekommen. Was ist dann aber mit meinem Mössbauer-Zweiachser? Darf ich den dann noch ohne weiteres ziehen oder muss ich den Anhänger zuerst dem TÜV wegen Ganzabnahme vorführen? Konkret gefragt heißt das: brauche ich dann auch Fahrzeugbrief und Schein für das Ding aus Großvaters Zeiten? An dem Hänger ist noch nicht einmal ein Typenschild zu finden, das irgendwelche Hinweise hergibt, was in eventuell benötigte Papiere einzutragen wäre. Es kann ja wohl nicht angehen, dass man mittlerweile fast einen Rechtsanwalt braucht, um ein paar Meter mit seinem Oldie zu fahren. Gruß Armin 10.04.2006 Ein "normaler" Traktor läuft zwischen 19,5 - 24,5 km /Stunde. Diese Fahrzeuge dürfen zulassungsfreie Anhänger ziehen. Die Anhänger sind über das Zugfahrzeug versichert. Wenn Du ganz sicher gehen willst, lass die eine TÜV-Bescheinigung ( kostet so um die 25,-- Euro) für Deinen Anhänger ausstellen. Wenn Du Zweifel hast, frage Deinen Traktorversicherer und den Verkehrdienst der Polizei. Gruß Volker 18.04.2006 Ich habe keine Zweifel und vertraue Volkers Aussagen. Das mit der maximalen Geschwindigkeit von 24,5 km/h habe ich nicht gewusst. Damit kann ich vielleicht auch meine Kumpels informieren und beruhigen. Danke nochmal an Volker. Gruß Armin 16.01.2007 Hallo Kollegen, ich will ja kein Spassverderber sein, aber bei nach StVZO gibt es ganz klar KEINE Ausnahmeregelung, nach der man mit schwarzer Nummer einen zulassungsfreien Anhänger ziehen darf. Das musste zwar selbst der TÜV erst nachlesen, ist aber so. Bein uns hat die Polizei schon Privatleute beim Holztransport (Selbstbau-Anhänger) mit schwarzer Nummer angehalten, wurde mir berichtet. Mit den 25 km/h hat das alles nichts zu tun, auch wenn uns das letztes Jahr jemand von der Verkehrswacht auch so erzählt hat. Lars Behrend Hanomag Club Bollensen 16.01.2007 Hallo Leute, das mit den 25 km/h ist so nicht richtig! Entscheidend ist § 18 StVZO: Grundsatz: Alle Fahrzeuge über 6 km/h müssen über eine ABE bzw. EG-Typgenehmigung verfügen und amtlich zugelassen sein! Ausnahmen für bestimmte Anhänger regelt der Abs. 2 Nr. 6a bis 6p: Maßgeblich ist hier Nr. 6a, der Text lautet: "(Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind...) Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;" Die Ausnahmen sind abschließend aufgezählt! Daraus folgt, dass mit schwarzem Kennzeichen kein nichtzugelassener Anhänger genutzt werden darf!!! Bei uns weiß die Polizei das mittlerweile. Gruß vom Hanomag-Club Bollensen Lars B. |